Photovoltaik Förderung

Nachhaltigkeit kommt vermehrt auch in den deutschen Privathaushalten an. Über die Jahre hinweg werden Photovoltaikanlagen immer bezahlbarer, was wir unter anderem dem technologischen Fortschritt zu verdanken haben. Er macht solche Entwicklungen für jeden zum greifbaren Luxusgut. Je nach Größe der Anlage tritt die Amortisation heute um ein Vielfaches früher ein als noch vor zehn Jahren und dank einer Vielfalt an Förderungen für nachhaltige Energieproduktion werden die hauseigenen Kraftwerke für Unternehmen und Private Haushalte immer beliebter.

Ein Überblick: So schont Photovoltaik Ihr Portemonnaie

Im Wesentlichen unterscheidet man zunächst zwischen drei Varianten der Förderung von Photovoltaikanlagen. Förderungswürdig sind sowohl ihre Anschaffung als auch der Betrieb der Anlage selbst. Regional sind es mitunter auch kombinierte Systeme, die im Sinne der Energiewende von den Gemeinden unterstützt werden.

Die diversen Förderprogramme haben einige Grundprinzipien gemeinsam: So werden etwa Stromspeicher finanziert, die mit einer neuen PV-Anlage installiert werden. Für sämtliche Lithium-Ionen-Technologien, die auf dem Energiemarkt üblich sind, können Förderungen beantragt werden, wobei die Förderanträge bundesweit schon sehr früh gestellt werden müssen. Konkret nämlich, bevor Sie überhaupt den Auftrag für die Lieferung oder die Installation Ihrer Anlage erteilen.

Die generelle Einspeisevergütung - lohnt sich das Einspeisen ins öffentliche Netzt?

Bei einer Einspeisevergütung wird nicht die Stromerzeugung selbst vergütet, sondern die Tatsache, dass Sie Ihren selbst produzierten (überschüssigen) Strom ins Netz einspeisen und ihn so anderen Personen zur Verfügung stellen. Die Höhe dieser Vergütung hängt von der Größe und der möglichen Leistung der Photovoltaikanlage ab und liegt (Stand: März 2023) zwischen 7,1 und 8,2 Cent pro kWh. Auch wenn Sie nur über eine gewisse Zeit hinweg einmal mehr Strom einspeisen als Sie verbrauchen, kann sich die Vergütung auszahlen.

Ein Nachteil ist, dass die Einspeisevergütung nur noch auf tatsächlich neu installierte Anlagen bis zu 100 kWp Nennleistung gewährt wird. Bei einem überschreitenden Wert gibt es stattdessen eine sogenannte Marktprämie, die Sie als Betreiber der Anlage jedoch verpflichtet, einen Direktvermarkter zu beauftragen. Dieser muss den eingespeisten Strom in weiterer Folge vermarkten.

Eine Besonderheit der Einspeisevergütung ist, dass die Höhe sich monatlich um einen kleinen Betrag verringert, was als Basisdegression bezeichnet wird. Seit Februar 2021 ist diese jedoch nicht mehr so stark zu spüren. Gerade diese Einspeisevergütung ist es, die das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland – und in ähnlicher Form auch in anderen europäischen Ländern – so erfolgreich gemacht hat. Mittlerweile ist sie eine der gängigsten Förderungsformen für Photovoltaiksysteme.

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Zinsgünstige Kredite - Vollfinanzierung durch die Bank

Auch bestimmte Banken haben die Energieerzeugung in ihr Sortiment genommen und fördern Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Kreditangebote. Allen voran seien hier die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Umweltbank erwähnt, es gibt aber eine Reihe weiterer Finanzinstitute (etwa verschiedene Privatbanken) mit derartigen Angeboten.

Umgangssprachlich werden solche Kredite auch als Solarkredit oder PV-Kredit bezeichnet. Sie erlauben Ihnen die vollständige Finanzierung Ihrer Anlage bis zu einer bestimmten Investitionssumme. Die Bank wertet die Anlage selbst in der Regel bereits als Sicherheit. Erhalten Sie im Zuge des Betriebes auch noch eine Einspeisevergütung, kann diese als zusätzliche Sicherheit herangezogen werden.

Das eher Unangenehme an Solarkrediten ist, dass die üblichen Sicherheiten und auch Voraussetzungen für einen Bankkredit dennoch erfüllt sein müssen. Mindestvoraussetzung ist eine entsprechende Bonität des Antragstellers. Ein Vorteil ergibt sich jedoch aus einer etwaigen tilgungsfreien Zeit: Je nach Anbieter bestehen mehr oder weniger gute Chancen, dass Sie in den ersten Jahren noch keine Kreditraten tilgen müssen. Bei der KfW sind zum Beispiel bis zu drei tilgungsfreie Jahre möglich. Alternativ kann ein etwaiger Restbetrag auch schon vor dem Ende der Laufzeit vollständig zurückbezahlt werden; dies ist aber mit zusätzlichen Gebühren verbunden (Vorfälligkeitsentschädigung).

Zuschüsse - die anteilige Kostenübernahme durch den Staat oder den Energielieferanten

Ein Zuschuss wird einmalig gewährt und bringt den Vorteil mit sich, dass Sie ihn nicht zurückbezahlen müssen. Dafür ist aber nur ein kleiner Teil der Ihnen entstehenden Kosten abgedeckt.

Bei Zuschüssen ist zwischen einem staatlichen Zuschuss und dem durch einen (mehr oder weniger privaten) Energieversorger zu unterscheiden. Staatliche Zuschüsse kennzeichnen sich für gewöhnlich durch eine einmalige Geldleistung in fester Höhe. Energieversorger bieten den Zuschuss oft in Form eines Aufschlags auf den jeweiligen Tarif der Einspeisevergütung an, welcher wiederum in Relation mit der Anlagengröße und ihrer Leistung steht. Daher ist der Zuschuss durch einen Energieversorger üblicherweise kein Fixbetrag, sondern variiert gemeinsam mit der individuellen Höhe der Einspeisevergütung.

Zuschüsse können Sie entweder für den Batteriespeicher allein oder auch für den Speicher samt Anlage beantragen, müssen jedoch ebenfalls früh genug einreichen. Die Angebote unterscheiden sich hier je nach Bundesland, teilweise präsentieren sogar einzelne Gemeinden für sich unterschiedliche Förderprogramme. Eine weitere Problematik ergibt sich durch das begrenzte staatliche Budget, das zur Verfügung steht. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst; in manchen Gebieten sind derzeit keine staatlichen Zuschüsse möglich.

EEG- und BEG-Förderung - bundesweite Förderprogramme

Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wurde 2021 angepasst und regelt sowohl den Betrieb als auch die Förderungen von PV-Anlagen. Aktuell ist hinsichtlich der Förderungen das bevorstehende „Osterpaket“ zu erwähnen: Die allgemeine Einspeisevergütung soll mit diesem deutlich angehoben werden und auch die Ausschreibungen für Dach- und Freiflächen fallen ab dem Sommer 2022 deutlich höher aus. Die Einspeisevergütung lohnt sich dann auch für sogenannte Volleinspeiser wieder.

Der Haken: Umlagen für den Eigenverbrauch und Direktlieferungen sind Geschichte. Auch der Betrieb von Wärmepumpen ist von diesen Umlagen in Zukunft ausgenommen. Die neue Form der Einspeisevergütung gilt – als kleine Entschuldigung dafür – auch rückwirkend. Ziel ist, dass Sie als Interessent mit Ihrer Investition nicht zu lange abwarten, sondern schon in naher Zukunft Ihre PV-Anlagen installieren lassen.

Erst vor wenigen Tagen hat die Regierung auch neue Fördermittel für die energieeffiziente Gebäudesanierung sowie den Neubau von sogenannten Effizienzhäusern durch die Eingliederung von PV-Systemen publik gemacht. Rechtsgrundlage sind hier die Regelungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Anträge für diese Förderungen können Sie über die KfW sowie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Bundesländer, Kommunen und ihre individuellen Förderangebote

Je nach Bundesland oder Gemeinde gibt es ebenfalls eine Vielzahl an Unterstützung für die Anbindung und den Betrieb von Solarsystemen. Deren Höhe und Umfang gestalten sich je nach Region individuell und richten sich zudem nach der Anlagengröße sowie deren Leistung. Ein Beispiel wäre hier Nordrhein-Westfalen: Neben Zuschüssen zu Beratungsleistungen für Ihren PV-Ausbau finden Sie hier auch Förderungen von Biomasseanlagen, die in Kombination mit Solarenergie verwendet werden.

Im Saarland hingegen bezuschusst das Programm „Klima Plus Saar“ ausschließlich Privathaushalte. Solaranlagen werden hier großzügig unterstützt, wenn sie von besonderer architektonischer Gestaltung sind; Eigenleistungen sind jedoch nicht förderfähig.

Bayern stellt das sogenannte 10.000-Häuser-Programm zur Verfügung. Das Programm wurde für Kombinationen aus PV-Anlagen und Stromspeicher ins Leben gerufen. Die Förderungshöhe kann abhängig von Anlagentyp, Modell und Größe sehr stark variieren. Die Stadt München fährt hier eine eigene Schiene: Neuinstallationen im Münchener Stadtgebiet sind förderfähig. Außerdem gibt es Bonifikationen für Fassadenanlagen, denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen mit Mieterstromkonzept, wobei diese Förderungen unterschiedlich hoch ausfallen. In München wird der Einzelfall geprüft, gebrauchte Anlagen sind vom Förderprogramm jedoch vollständig ausgenommen.

Wieder anders läuft es in Baden-Württemberg: In Karlsruhe erhalten Sie eine Förderpauschale, während in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Darmstadt und Freiburg Zuschüsse gewährt werden. In Freiburg bezieht sich der Zuschuss nur auf Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher; in allen anderen größeren Städten ist der Speicher allerdings keine Förderbedingung.

Die verschiedenen Varianten der Unterstützungsleistung für PV-Anlagen finden Sie deutschlandweit. Teilweise gibt es innerhalb eines Bundeslandes oder einer Gemeinde auch eine große Varianz zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.

Die indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibung

Steuerliche Abschreibungen sind zwar in der Abwicklung etwas komplexer und zeitaufwendiger, lohnen sich langfristig gesehen aber trotzdem. Die übliche Nutzungsdauer eines PV-Systems wird buchhalterisch mit zwanzig Jahren angegeben. Daher beträgt die jährliche Abschreibung ein Zwanzigstel des Kaufpreises; fünf Prozent. Die jeweilige Summe wird vom zu versteuernden Einkommen weggerechnet. Lassen Sie jedoch Vorsicht walten, falls Sie die Anlage mitten im Jahr in Betrieb nehmen: In diesem Fall können nicht die vollen fünf Prozent für das erste Betriebsjahr abgezogen werden, sondern nur der aliquote Anteil davon (lineare Abschreibung); auch wenn der Betriebsstart auf den 1. Dezember fallen sollte. Allerdings sollten Sie hier auch etwaige steuerrechtliche Änderungen im Hinterkopf behalten.

Eine passable Alternative zur linearen Vorgehensweise ist der Investitionsabzugsbetrag. In diesem Fall werden vierzig Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Betriebsjahr der Anlage gefördert und in weiterer Folge jährlich fünf Prozent. Den Investitionsabzugsbetrag können Sie bereits bis zu drei Jahre vor der geplanten Anschaffung geltend machen.

Eine dritte Möglichkeit ist die degressive Abschreibung, die aber eher als Auslaufmodell anzusehen ist: Sie ist leider nur noch auf Anlagen anwendbar, die 2009 oder 2010 bereits in Betrieb genommen wurden. Die Abschreibungen werden jeweils prozentual berechnet und dürfen jährlich nicht mehr als das 2,5-Fache der linearen Abschreibung betragen. Als Berechnungsgrundlage wird der jährliche Restwert herangezogen, wodurch die Abschreibung im ersten Jahr am höchsten ist und sich über die Jahre hinweg immer weiter verringert.

Kombinierte Fördermöglichkeiten und Schlupflöcher

Die persönlichen Lebensumstände sind immer individuell – daher kann es durchaus interessante Möglichkeiten geben, in denen sich Förderungen für Photovoltaiksysteme mit anderen Unterstützungen kombinieren lassen. Ein Beispiel dafür ist die erfolgreiche Beantragung eines Solarkredites für die Anschaffung der Anlage und das zeitgleiche Profitieren von der Einspeisevergütung während ihres Betriebes.

Sofern Sie Ihre Anlage als Unternehmen installieren, können Sie zusätzlich profitieren. Als Firma genießen Sie in der Regel einige Vorteile gegenüber Privatpersonen. So sind die Kreditbeantragung und die gesamte bürokratische Abwicklung in der Regel erheblich vereinfacht – vor allem, wenn Ihr Unternehmen schon länger besteht und Sie bei Ihrer Hausbank als zuverlässiger Kunde aufscheinen. Genießen Sie in dieser Hinsicht einen Sonderstatus, dürfen Sie diesen auch ruhigen Gewissens nutzen!