Was die neue Regierung für Photovoltaik-Anlagen bedeutet

Neue Gesetze für neue Energie?

Die Menschen in Deutschland haben gewählt und während die Verhandlungen zwischen CDU und SPD noch laufen, blicken wir mit großer Sicherheit auf die Bildung der nächsten sogenannten Großen Koalition, vor allem aber auch auf Fragen. Für euch und uns die wichtigste: Was bedeutet die neue Regierung für Endverbraucher, bei denen erneuerbare Energie Teil des heimischen Energiekonzeptes ist? Genau kann das natürlich noch niemand sagen, jedoch wollen wir den Blick in die Zukunft wagen. Aber bevor wir die Glaskugel anschmeißen, schauen wir erst einmal in die Gegenwart.

Alte Gesetze für heute: aktuelle gesetzliche Regelungen für Photovoltaik

Sämtliche Förderungen, Rückvergütungen, Voraussetzungen, kurz: alle Rahmenbedingungen für die Installation einer privaten PV-Anlage werden in Deutschland durch Gesetze geregelt. Das wichtigste und bekannteste für unseren Sektor ist sicher das EEG, also das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es gibt aber auch häufig neue Beschlüsse des Bundestages, die dem Endverbraucher manchmal mehr, manchmal weniger zuträglich sind und zu neuen Regelungen führen und die bestehende Gesetzeslage ergänzen. Ganz neu ist das Solarspitzengesetz (oder ganz genau: das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen). In Kraft getreten ist es am 25. Februar. Obwohl es also von der alten Bundesregierung beschlossen wurde, werden seine Folgen erst unter der neuen spürbar.

Einspeisevergütung 2025: Was sich durch das Solarspitzengesetz ändert

Das neue Gesetz wurde am 24. Februar im amtlichen Organ für gesetzliche Bekanntmachungen, dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtswirksam. In dem 28-seitigen Text wird nun genau festgelegt, dass für Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 99 kW, die nach dem 24. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, keine Rückvergütung mehr stattfindet, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist. In diesem Zeitraum fließen die zuletzt üblichen 8,03 ct somit weiter zurück in das Portemonnaie der Besitzer von Bestandsanlagen, alle anderen gehen leer aus. Übrigens, hat man sein System erst seit dem 1.2.2025 am Netz, gibt es nur noch 7,94 ct pro kWh – auch hier gibt es also eine gesetzliche Neuerung. Zurück aber zum Solarspitzengesetz.

Wer sagt denn das? Was hinter den Gesetzesänderungen steckt.

Interessiert man sich für die Abläufe, die hinter solch einem Prozess stehen, kann man über die Seite des deutschen Bundestags auch immer genau nachvollziehen, wie es zu den entsprechenden Neuerungen gekommen ist, in unserem Fall hier . Wer sich an unseren Blogbeitrag (Das Ende der Einspeisevergütung?) vom letzten Oktober erinnert könnte nun vermuten, dass Christian Lindners FDP diese Änderung auf den Weg gebracht hat, denn dieser hatte es ja auf die Streichung der Rückvergütung abgesehen und erklärt, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der Kleinanlage auf dem Hausdach (…) bereits Förderung genug sei. Als am 31. Januar über das Gesetz abgestimmt wurde, war die FDP aber schon gar kein Teil der Bundesregierung mehr (bald ist sie nicht mal mehr Teil des Bundestags). Um angenommen zu werden, benötigte das Gesetz Stimmen aus der Opposition – und bekam sie, nämlich von CDU/CSU.

Eine Vorahnung: Wie kooperieren CDU und SPD energiepolitisch ?

Wie sich mit diesem Beschluss zeigt, heißt es im Bundestag nicht immer nur „schwarz gegen weiß“ (oder in diesem Falle rot), durchaus kann eine Regierung auch Fürsprache aus anderen Fraktionen gewinnen. Aus dieser gemeinsamen Abstimmung lassen sich nun Indizien für den energiepolitischen Weg ableiten, den CDU und SPD zukünftig gemeinsam beschreiten werden. Photovoltaik ist mit der Deckung von 15% des Strombedarfs nun fest in den deutschen Privathaushalten angekommen. Die politische Aufbruchsstimmung, die die neue Technologie noch vor einiger Zeit auslöste, scheint verflogen und nun in eine neue Phase überzugehen. Dass die Einspeisevergütung schon seit 1. Februar 2024 halbjährlich um 1% sinkt und die Worte Photovoltaik und solar- in den jüngsten Wahlprogrammen kaum noch vorkommen stimmt erstmal wenig optimistisch.

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Photovoltaik trotz Kürzung der Einspeisevergütung: Welche Chancen gibt es?

Obwohl es den Endverbrauchern wieder mal ans Portemonnaie geht, kann auch der Blick in die Zukunft nicht schwarz-weiß sein. So können etwa Einspeisevergütungen, die mit dem neuen Gesetz erst einmal entfallen, nachträglich wieder zurückgeholt werden, wenn die eigene Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. Auch wer über eine Bestandsanlage verfügt, kann sich nach Berechnung der Wirtschaftlichkeit dafür entscheiden, in die neue Regelung zu wechseln, wodurch sich die Rückvergütung um 0,6 ct pro Kilowattstunde verbessert. Die Interessengemeinschaft Bundesverband Solarwirtschaft e. V. sieht in dem neuen Gesetz sogar zukunftssichernde Maßnahmen, weil die Reduktion unwirtschaftlicher Energiespitzen der Politik nun Argumente dafür nehme, den PV-Ausbau zu bremsen. Außerdem würde es nun zusätzliche Anreize geben, sich mit Speicher-Technologie weiter unabhängig zu machen.

Fazit: Wie entwickelt sich die Photovoltaik in Deutschland weiter?

Wie PV-freundlich die kommende Regierung wird, lässt sich nicht genau sagen. Fest steht, dass Sonnenenergie fest im energetischen Gefüge unseres Landes verankert ist, daran ist politisch nicht zu rütteln. Mit uns als eurem Partner könnt ihr immer darauf zählen, dass wir euch die beste Position verschaffen, wenn es um die Einpassung in die aktuellen Situation geht. Das gilt natürlich für unsere Kunden, die schon einspeisen, genauso wie für Neukunden. Möchtest auch du einen erfahrenen Leiter durch den Gesetzesdschungel an deiner Seite haben, melde dich einfach bei uns.